Das Privatgutachten, auch als Parteigutachten bezeichnet, dient zur Klärung von Sachverhalten oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.
Ein Sachverständiger sollte herangezogen werden, wenn die bestellten Leistungen nicht zur
Zufriedenheit des Bestellers ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden festgehalten und objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker.
- Privatgutachten
* Zur Vorbereitung auf Rechtstreitigkeiten
* Beweissicherung des IST-Zustandes
* Überprüfung von Handwerkerleistungen und Rechnungen
* Prozessbegleitung (technisch)
* Anlagenprüfung auf VDE-Konformität